Wie die Fünftelregelung wirkt
Eine Abfindung wird üblicherweise komplett im Jahr der Auszahlung versteuert. Weil der deutsche Steuertarif progressiv ist, würde das zu einer besonders hohen Steuerlast führen. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG rechnet die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt und mildert so den Progressionseffekt: Die Steuer wird für ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum regulären Einkommen ermittelt, die Differenz zur Steuer ohne Abfindung verfünffacht und zur regulären Steuer addiert.
Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG verteilt eine Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre, um den progressiven Steuertarif abzumildern. Dadurch fällt die Steuerlast auf die Abfindung meist niedriger aus als bei einer vollständigen Versteuerung im Auszahlungsjahr.
Ist eine Abfindung sozialversicherungspflichtig?
Nein, echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Es fällt nur Einkommensteuer (mit Fünftelregelung) an, keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.