Pausenpflicht nach dem Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz schreibt Mindestpausen vor: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Dieser Rechner prüft automatisch, ob Ihre eingetragene Pause die gesetzliche Mindestanforderung für die berechnete Anwesenheitszeit erfüllt.
Häufige Fragen
Wie viel Pause ist gesetzlich vorgeschrieben?
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Wie werden Überstunden berechnet?
Überstunden ergeben sich aus der Differenz zwischen tatsächlich geleisteter Arbeitszeit und der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.