So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Ihr Bruttogehalt ist nicht der Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Bevor das Geld ausgezahlt wird, ziehen Arbeitgeber die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedschaft die Kirchensteuer sowie Ihren Anteil an der Sozialversicherung ab. Dieser Rechner bildet genau diese Schritte nach: Er berechnet die Lohnsteuer nach dem amtlichen Einkommensteuertarif für 2026, berücksichtigt Ihre Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge, und zieht anschließend die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Anders als viele einfache Rechner zeigt Rechnwerk zusätzlich, was Sie Ihren Arbeitgeber tatsächlich kosten – inklusive des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung – und vergleicht Ihr Nettogehalt live über alle sechs Steuerklassen hinweg. Das ist besonders für Ehepaare nützlich, die zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV abwägen.
Die Steuerklassen im Überblick
- Steuerklasse I: ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
- Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer mit deutlich höherem Einkommen als der Partner – kombiniert mit Steuerklasse V beim anderen Partner.
- Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer mit ähnlich hohem Einkommen wie der Partner.
- Steuerklasse V: der Partner mit dem geringeren Einkommen in der Kombination III/V.
- Steuerklasse VI: für ein zweites Beschäftigungsverhältnis, ohne Freibeträge.
Häufige Fragen
Wie wird aus Brutto Netto berechnet?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Was danach übrig bleibt, ist das Nettogehalt.
Welche Steuerklasse ist am günstigsten?
Das hängt vom Familienstand und dem Verhältnis der Einkommen bei Ehepaaren ab. Der Steuerklassenvergleich oben zeigt, welche Klasse beim eingegebenen Gehalt das höchste Netto ergibt.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Schätzung auf Basis der für 2026 gültigen Eckwerte. Für verbindliche Werte gilt die Abrechnung Ihres Arbeitgebers oder der offizielle BMF-Lohnsteuerrechner.