Wie der geldwerte Vorteil berechnet wird
Bei der 1%-Methode gelten pauschal 1% des Bruttolistenpreises (auf volle 100 Euro abgerundet) pro Monat als geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens. Reine Elektrofahrzeuge werden bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro nur mit 0,25% versteuert, darüber sowie bei den meisten Plug-in-Hybriden gilt 0,5%. Dieser Betrag wird zu Ihrem steuerpflichtigen Gehalt addiert und dort mitversteuert.
Nutzen Sie den Wagen auch für den Arbeitsweg, kommt ein weiterer Betrag hinzu: entweder pauschal 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer und Monat, oder – günstiger bei wenigen Bürotagen – 0,002% je Kilometer und tatsächlicher Fahrt (Einzelbewertung).