Vom zvE zur Steuerlast
Die Einkommensteuer wird nicht auf das Bruttoeinkommen erhoben, sondern auf das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Der amtliche Steuertarif nach § 32a EStG ist progressiv gestaffelt: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz stufenweise bis zum Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen.
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist das Einkommen, das nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen vom Gesamtbetrag der Einkünfte übrig bleibt und die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer bildet.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtabelle?
Die Grundtabelle gilt für Einzelpersonen. Bei der Splittingtabelle für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften wird das gemeinsame zvE halbiert, der Steuertarif darauf angewendet und die Steuer anschließend verdoppelt – das senkt die Steuerlast, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.