Was ein Gehalt wirklich kostet
Arbeitgeber zahlen in Deutschland näherungsweise denselben Anteil an Sozialversicherungsbeiträgen wie Arbeitnehmer – das paritätische Prinzip gilt bei Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich zum vereinbarten Bruttogehalt kommen dadurch typischerweise rund 20% an weiteren Personalkosten hinzu. Nicht enthalten in dieser Berechnung sind Umlagen wie U1 (Krankheitsausgleich), U2 (Mutterschaftsausgleich) und die Insolvenzgeldumlage sowie die branchenabhängigen Berufsgenossenschaftsbeiträge – diese variieren stark je nach Unternehmensgröße und Branche.