Gehalt und Stundenlohn im Vergleich
Ob sich ein Stellenangebot mit Stundenlohn oder ein Gehaltsangebot pro Monat besser einordnen lässt, zeigt sich oft erst nach der Umrechnung. Dieser Rechner geht von durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat aus und rechnet in beide Richtungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde.
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33). Bei 3.000 € brutto und 40 Wochenstunden ergibt das rund 17,31 € pro Stunde.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde.