Methodik
Diese Seite beschreibt, wie die Rechner auf Rechnwerk grundsätzlich arbeiten, welche Annahmen dabei getroffen werden und wo ihre Grenzen liegen.
Grundlage der Berechnungen
Die Rechner zu Gehalt und Steuern (u. a. Brutto-Netto-Rechner, Einkommensteuer-Rechner, Steuerklassen-Rechner) bilden den amtlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG sowie die für 2026 gültigen Eckwerte zur Sozialversicherung nach – etwa Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rechner zu Alltagsthemen (z. B. Prozent-, Mehrwertsteuer-, Zinseszins- oder Datumsrechner) verwenden allgemein anerkannte mathematische bzw. gesetzlich definierte Formeln, etwa die Umsatzsteuersätze nach § 12 UStG oder die Fünftelregelung nach § 34 EStG.
Vereinfachungen
Um die Rechner verständlich und schnell bedienbar zu halten, treffen einige von ihnen vereinfachende Annahmen – zum Beispiel wird bei mehreren Gehaltsrechnern von einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ohne individuelle Besonderheiten ausgegangen, sofern nicht explizit anders angegeben. Diese Annahmen sind jeweils auf der Rechnerseite selbst als Hinweis vermerkt.
Aktualität
Gesetzlich festgelegte Werte wie Steuertarif, Beitragssätze, Mindestlohn oder Kindergeld ändern sich in der Regel jährlich, teils auch unterjährig. Rechnwerk bemüht sich, alle Eckwerte zeitnah nach ihrer offiziellen Veröffentlichung zu aktualisieren. Eine Garantie für die durchgehende Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden.
Grenzen der Rechner
Alle Ergebnisse sind Schätzungen zur ersten Orientierung. Sie berücksichtigen nicht jede individuelle Besonderheit eines Einzelfalls (z. B. besondere Freibeträge, Nebeneinkünfte oder betriebliche Sonderregelungen) und ersetzen keine verbindliche Berechnung durch den Arbeitgeber, das Finanzamt, eine Lohn- oder Steuerberatung. Die Quellen, auf denen die Berechnungen beruhen, sind auf der Seite Quellen aufgeführt.