So funktioniert die Entfernungspauschale
Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs gelten 0,30 Euro pro Kilometer und Arbeitstag, ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 0,38 Euro. Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel – auch für Fahrrad- oder ÖPNV-Pendler, nicht nur für Autofahrer. Der volle Betrag wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt und wirkt sich aus, sobald er zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigt.
Die geschätzte Steuererstattung ergibt sich, indem die Pauschale mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert wird – dem Steuersatz, der auf den zuletzt verdienten Euro angewendet wird. Er liegt in der Regel deutlich über Ihrem Durchschnittssteuersatz.