So funktionieren Riester-Zulagen
Für einen vollen Anspruch auf die staatliche Förderung muss jährlich ein Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt werden, abzüglich der bereits gutgeschriebenen Zulagen. Mindestens jedoch 60 Euro im Jahr, der sogenannte Sockelbetrag, auch für Personen mit sehr geringem oder keinem eigenen Einkommen.
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr und Sparer. Für jedes ab 2008 geborene Kind kommen zusätzlich 300 Euro Kinderzulage hinzu, für davor geborene Kinder 185 Euro, solange für das Kind Kindergeld bezogen wird. Wer beim Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig zusätzlich 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus. Der für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG relevante Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Person und Jahr.
Kurz erklärt
Was berechnet dieser Rechner?
Er berechnet die Riester-Zulagen, denen ein Sparer Anspruch hat, sowie den eigenen Mindestbeitrag, der für die volle Förderung nötig ist.
Für wen ist er gedacht?
Riester-Sparer, die prüfen möchten, ob ihr eingezahlter Beitrag für die volle staatliche Förderung ausreicht.
Wie funktioniert die Berechnung?
Vom 4-Prozent-Anteil des Bruttoeinkommens des Vorjahres werden die Grundzulage, die Kinderzulagen und der Berufseinsteiger-Bonus abgezogen, um den nötigen eigenen Beitrag zu ermitteln, mindestens jedoch 60 Euro.
Welche Angaben werden benötigt?
Das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres, die Anzahl der Kinder nach Geburtsjahr und ob der Sparer beim Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt war.
Was bedeutet das Ergebnis?
Das Ergebnis zeigt den nötigen eigenen Jahresbeitrag für die volle Förderung sowie die Höhe aller Zulagen einzeln aufgeschlüsselt.
Welche Annahmen werden getroffen?
Es wird unterstellt, dass für alle angegebenen Kinder tatsächlich Kindergeld bezogen wird und dass der Sparer für alle Zulagen unmittelbar zulagenberechtigt ist.
Welche Grenzen hat der Rechner?
Der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, die konkrete steuerliche Ersparnis und Besonderheiten bei mittelbar zulagenberechtigten Ehepartnern werden nicht abgebildet.
Welcher Rechtsstand gilt?
Rechtsstand 2026 (§§ 79 bis 99 EStG, § 10a EStG, Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 300 beziehungsweise 185 Euro).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Riester-Grundzulage?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jeden zulagenberechtigten Sparer, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wird.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro pro Jahr, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr, solange Kindergeld bezogen wird.
Was passiert, wenn ich weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahle?
Die Zulagen werden dann nur anteilig gekürzt gewährt. Mindestens 60 Euro Sockelbetrag pro Jahr sind für den Erhalt der vollen Förderung in jedem Fall nötig.