So wird der BAföG-Anspruch ermittelt
Der maximale Bedarfssatz richtet sich nach der Wohnsituation: Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, können aktuell bis zu 992 Euro im Monat erhalten, zusammengesetzt aus dem Grundbedarf, einer Wohnpauschale sowie Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer bei den Eltern wohnt, erhält höchstens 671 Euro, da die separate Wohnpauschale entfällt.
Vom Elterneinkommen bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei: aktuell 2.540 Euro netto im Monat für verheiratete oder zusammenlebende Eltern, 1.690 Euro für einen alleinstehenden Elternteil, sowie zusätzlich 770 Euro für jedes weitere Kind der Eltern in Ausbildung. Das darüber liegende Einkommen wird teilweise auf den Bedarf angerechnet. Vom eigenen Einkommen der Studierenden bleiben aktuell 603 Euro im Monat anrechnungsfrei.
Eine größere BAföG-Reform wurde im August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen, ist aber noch nicht durch Bundestag und Bundesrat verkündet. Bis zur Verkündung gilt ausschließlich das hier abgebildete, aktuell geltende Recht.
Kurz erklärt
Was berechnet dieser Rechner?
Er schätzt den voraussichtlichen monatlichen BAföG-Anspruch aus dem maximalen Bedarfssatz, dem anrechenbaren Elterneinkommen und dem eigenen Einkommen der Studierenden.
Für wen ist er gedacht?
Studierende und ihre Eltern, die vor einem Antrag beim Studierendenwerk grob abschätzen möchten, ob und in welcher Höhe ein BAföG-Anspruch bestehen könnte.
Wie funktioniert die Berechnung?
Vom bereinigten Nettoeinkommen der Eltern wird der passende Freibetrag abgezogen, ein Teil des übersteigenden Betrags auf den maximalen Bedarfssatz angerechnet und zusätzlich das eigene Einkommen oberhalb des Freibetrags abgezogen.
Welche Angaben werden benötigt?
Die Wohnsituation, das bereinigte Nettoeinkommen und der Familienstand der Eltern, die Anzahl weiterer Kinder in Ausbildung sowie das eigene monatliche Einkommen.
Was bedeutet das Ergebnis?
Das Ergebnis zeigt den geschätzten monatlichen Anspruch sowie dessen Aufteilung in nicht rückzahlbaren Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen.
Welche Annahmen werden getroffen?
Es wird eine vereinfachte, lineare Anrechnung des über dem Freibetrag liegenden Elterneinkommens unterstellt, ohne individuelle Werbungskosten oder Vermögensfreibeträge.
Welche Grenzen hat der Rechner?
Vermögen der Studierenden, Geschwister-Anrechnung im Detail und die im August 2026 beschlossene, aber noch nicht verkündete Reform werden nicht abgebildet.
Welcher Rechtsstand gilt?
Aktuell geltendes Recht, Stand September 2026 (§§ 11 bis 25 BAföG; die 2026 beschlossene Reform ist noch nicht in Kraft).
Häufige Fragen
Wie hoch ist der maximale BAföG-Satz 2026?
Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen und sich selbst kranken- und pflegeversichern, können aktuell bis zu 992 Euro im Monat erhalten. Wer bei den Eltern wohnt, erhält höchstens 671 Euro.
Muss BAföG zurückgezahlt werden?
Ja, aktuell zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen, die andere Hälfte ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Rückzahlung ist auf insgesamt höchstens 10.010 Euro begrenzt.
Ändert sich BAföG durch die geplante Reform?
Eine Reform wurde im August 2026 vom Kabinett beschlossen, ist aber noch nicht verkündet. Bis zur Verkündung gilt ausschließlich das aktuell geltende Recht mit den hier genannten Sätzen.