Bürgergeld-Rechner 2026

Schätzen Sie den Regelsatz für Ihre Bedarfsgemeinschaft nach den 2026 gültigen Regelbedarfsstufen und berücksichtigen Sie Freibeträge auf eigenes Erwerbseinkommen.

Haushalt
Wohnkosten und Einkommen
€/Mon.
€/Mon.

So setzt sich der Bürgergeld-Anspruch zusammen

Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf, der den täglichen Lebensunterhalt abdeckt, sowie den tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die das Jobcenter zusätzlich übernimmt. Der Regelbedarf richtet sich nach der Regelbedarfsstufe jeder Person im Haushalt: 563 Euro für eine alleinstehende Person, 506 Euro für jeden Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre. Für 2026 gilt eine Nullrunde: Die Sätze wurden gegenüber 2025 nicht angehoben.

Eigenes Erwerbseinkommen wird nur teilweise angerechnet. Die ersten 100 Euro bleiben komplett anrechnungsfrei, vom Anteil zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent und vom Anteil zwischen 520 und 1.000 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei. Der übrige Betrag wird auf den Bedarf angerechnet. In der einjährigen Karenzzeit nach Antragstellung wird die tatsächliche Kaltmiete zudem ohne Angemessenheitsprüfung in voller Höhe anerkannt.

Kurz erklärt

Was berechnet dieser Rechner?

Er schätzt den monatlichen Bürgergeld-Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft aus Regelbedarf, Wohnkosten und anrechenbarem Erwerbseinkommen.

Für wen ist er gedacht?

Menschen, die grob abschätzen möchten, wie hoch ihr Bürgergeld-Anspruch ausfallen könnte, bevor sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Regelbedarfsstufen aller Haushaltsmitglieder werden addiert, die angegebenen Wohnkosten hinzugerechnet und das nach den gesetzlichen Freibeträgen verbleibende anrechenbare Einkommen abgezogen.

Welche Angaben werden benötigt?

Die Anzahl der Erwachsenen und Kinder nach Altersgruppe, die angemessenen Wohnkosten sowie ein eventuelles eigenes Erwerbseinkommen.

Was bedeutet das Ergebnis?

Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung des monatlichen Gesamtanspruchs, aufgeteilt in Regelbedarf, Wohnkosten und angerechnetes Einkommen.

Welche Annahmen werden getroffen?

Es wird unterstellt, dass die angegebenen Wohnkosten als angemessen gelten und dass kein verwertbares Vermögen über den Freibeträgen vorhanden ist.

Welche Grenzen hat der Rechner?

Vermögensprüfung, Karenzzeit-Besonderheiten, Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder werdende Mütter, sowie Sanktionen werden nicht abgebildet. Die verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch das Jobcenter.

Welcher Rechtsstand gilt?

Rechtsstand 2026 (Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II, Freibeträge nach § 11b SGB II, Karenzzeit nach § 12 SGB II).

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Für eine alleinstehende Person liegt der Regelsatz 2026 bei 563 Euro im Monat. Für 2026 gilt eine Nullrunde, die Sätze wurden gegenüber 2025 nicht erhöht.

Sind Miete und Heizung im Regelsatz enthalten?

Nein. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz gesondert nach § 22 SGB II.

Wie viel vom eigenen Einkommen darf man behalten?

Die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen sind komplett anrechnungsfrei. Vom Betrag zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent anrechnungsfrei.

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