Arbeitslosengeld-Rechner 2026

Schätzen Sie Ihr Arbeitslosengeld I aus Ihrem letzten Bruttogehalt, mit pauschalierten Abzügen nach § 153 SGB III und der passenden Bezugsdauer.

Einkommen
€/Mon.
 
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Bezugsdauer

So wird das Arbeitslosengeld I berechnet

Grundlage ist nicht das tatsächliche Nettogehalt, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt, das sogenannte Leistungsentgelt: Vom durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate, gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung, werden eine pauschale Sozialversicherungsabgabe von 20 Prozent sowie die Lohnsteuer nach amtlichem Tarif und Steuerklasse standardisiert abgezogen. Von diesem Leistungsentgelt erhalten Arbeitnehmer ohne Kind 60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent als Arbeitslosengeld.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bundesweit einheitlich bei 8.450 Euro im Monat. Eine Ost-West-Unterscheidung gibt es seit 2025 nicht mehr.

Wie lange wird gezahlt

Die Bezugsdauer nach § 147 SGB III richtet sich nach der Anzahl der Versicherungsmonate in den letzten 5 Jahren und, ab einer bestimmten Beitragszeit, zusätzlich nach dem Alter: 6 Monate ab 12 Beitragsmonaten, 8 Monate ab 16, 10 Monate ab 20, 12 Monate ab 24, 15 Monate ab 30 Beitragsmonaten und mindestens 50 Jahren, 18 Monate ab 36 Beitragsmonaten und mindestens 55 Jahren, sowie 24 Monate ab 48 Beitragsmonaten und mindestens 58 Jahren.

Kurz erklärt

Was berechnet dieser Rechner?

Er schätzt das monatliche Arbeitslosengeld I aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate und ermittelt die passende Bezugsdauer.

Für wen ist er gedacht?

Arbeitnehmer, die vor oder während einer Arbeitslosigkeit abschätzen möchten, wie hoch ihr Arbeitslosengeld I ungefähr ausfällt und wie lange sie es beziehen können.

Wie funktioniert die Berechnung?

Aus dem an der Beitragsbemessungsgrenze gekappten Bruttogehalt wird mit einer pauschalen 20-Prozent-Sozialversicherungsabgabe und der Lohnsteuer nach Steuerklasse das Leistungsentgelt ermittelt, das anschließend mit 60 oder 67 Prozent multipliziert wird.

Welche Angaben werden benötigt?

Das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate, die Steuerklasse, ob ein Kind berücksichtigt wird, sowie die Versicherungsmonate und das Alter für die Bezugsdauer.

Was bedeutet das Ergebnis?

Das Ergebnis zeigt das geschätzte monatliche Arbeitslosengeld, die zugrunde liegende Bezugsdauer und die daraus hochgerechnete Gesamtleistung.

Welche Annahmen werden getroffen?

Es wird ein gleichmäßiges Bruttogehalt über die letzten 12 Monate sowie die pauschalierte, nicht die individuelle tatsächliche Steuerabzugslogik unterstellt.

Welche Grenzen hat der Rechner?

Besonderheiten wie Sperrzeiten, Nebeneinkommen während des Bezugs oder individuelle Freibeträge werden nicht berücksichtigt; die verbindliche Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.

Welcher Rechtsstand gilt?

Rechtsstand 2026 (§§ 147 und 153 SGB III, Beitragsbemessungsgrenze ALV 8.450 Euro/Monat).

Zuletzt aktualisiert: 18. September 2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I ungefähr?

Ohne Kind beträgt es 60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, das aus dem Bruttogehalt der letzten 12 Monate mit standardisierten Abzügen ermittelt wird.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer richtet sich nach den Versicherungsmonaten der letzten 5 Jahre und dem Alter: von 6 Monaten bei 12 Beitragsmonaten bis zu 24 Monaten bei 48 Beitragsmonaten und einem Alter von mindestens 58 Jahren.

Ist die Berechnung genauso wie bei der Agentur für Arbeit?

Der Rechner bildet die pauschalierten Abzüge nach § 153 SGB III nach, verwendet aber vereinfachte Annahmen. Die verbindliche Berechnung erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit.

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